Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HBK Immo - Immobilienagentur (HBK)Stand Juli 2019

§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen HBK und den Kunden der von HBK angebotenen Leistungen in der Immobilienverwaltung gelten die unten aufgeführten AGB.
Änderungen der AGB bleiben vorbehalten.
Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen der HBK erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Beauftragung der Leistung aktuelle Fassung der AGB.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn HBK sie schriftlich akzeptiert hat.

§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
1.HBK nimmt Aufträge schriftlich oder per E-Mail zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Beauftragung auf Druckschriften bzw. im Internet veröffentlicht hat oder die, die im Auftrag aufgeführt sind. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn HBK entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt. Sollte die Annahme einer Beauftragung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich HBK den Rücktritt vor.
2.Für Termine oder Begehung der/des Objekte/es kann eine bestimmte Zeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen HBK Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine änderung der Zeit vereinbart werden kann. Anderenfalls wird die dadurch entstandene Wartezeit/Mehraufwand dem Kunden auferlegt.
Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Zeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, HBK die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer und Namen der abzuholenden Personen bzw. ein Firmenlogo für das Abholschild worauf die abzuholenden Personen reagieren, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt der HBK die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für HBK zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren.
3.Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an:
a) bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 20%
b) bis 1 Tag vor dem vereinbarten Termin 50%
c) weniger als 3 Stunden vor dem vereinbarten Termin (kurzfristige oder versäumte Stornierung) 100%
des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes.

HBK behält sich bezüglich der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht, die obenstehenden Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.

§ 3 Preise
1.Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und ausschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie zuzüglich Spesen und möglicher Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren,- Autobahn,- und Tunnelgebühren etc.). Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen ihre Gültigkeit verloren.
2.Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Termin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist HBK berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Beauftragung und Auslieferung um mehr als 25 % übersteigt.
3.Für sämtliche Festpreisvereinbarungen wird die rechnerisch kürzeste/günstigste Strecke zugrunde gelegt. Sollte aufgrund besonderer Verkehrsereignissen bzw. Kundenwünschen eine längere Strecke gefahren/mehr Zeit aufgewendet, wird nach geltenden Konditionen der HBK abgerechnet.

§ 4 Beförderung von Personen und Sachen
1.Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Fahrgäste haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen.
Fahrgäste und deren Begleitpersonen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und/oder die begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
2.Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist der HBK freigestellt.
Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder Ankunftstermine bei der Beauftragung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.
3.Bei entfernungsabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei entfernungsunabhängiger Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist HBK die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
4.Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn HBK natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen. HBK haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung und empfiehlt deshalb dringend den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
5.Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Nahrungsmitteln oder ähnlichem ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von HBK untersagt.
6.Bei übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird HBK dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei übernahme eine entsprechende schriftliche übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird von HBK in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten übernahmebestätigung, ist dies der HBK direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
1.Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Zahlungsweise Bankeinzug vom Kundenkonto ist ab mindestens 25,- Euro bei Vorlage einer Maestro-Karte möglich, Kreditkarten werden als Zahlungsmittel nur von den Anbietern Mastercard, Visa Card oder AMEX akzeptiert.
2.Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3.Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn HBK über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.
4.Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist HBK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls HBK nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist HBK berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).

§ 6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch HBK in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch HBK transportierten Rollstühlen, Kinderwagen oder ähnlichem können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.
2. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete übernahmebestätigung durch HBK gegengezeichnet wurde (vgl. § 4 Ziffer 6).
3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind HBK umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
4. Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Nahrungsmitteln oder ähnlichem im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch das Personal der HBK gestattet wurde.
5.HBK haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen HBK und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und (2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt insbesondere bei Termin. HBK haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
6.Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schließlich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.
7. Die Haftung von HBK für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch HBK verursacht wird.
8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährigen Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von HBK oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder ähnlichem entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird HBK neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Reinigung, Lüftung oder Trocknung entstehen.

§ 7 Datenschutz
HBK erhebt, verarbeitet und nutzt Betriebs - und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).

§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Mit einer Beauftragung bzw. Buchung gelten die AGB der HBK als anerkannt. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle rechtlichen Angelegenheiten ist Köln.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.


IHB Immo
Immobilienverwaltung

Brüggerfelderstr. 7-9
58285 Gevelsberg

✆: +4915736362291
@: info@hbk.immo
Vertreten durch Havva Birgül-Kilic